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Anfrage an die Europäische Kommission zum Verbreitungsverbot von RT und Sputnik

Gespeichert von Friedensmaster am Do., 02.02.2023 - 18:22
Briefkategorie

Wann hat wer in der Europäischen Kommission erste Schritte zur Vorbereitung des in Verordnung eines Medienverbreitungsverbots wie in (EU) 2022/350 des Rates vom 1. März 2022 und des Beschluss (GASP) 2022/351 des Rates vom 1. März 2022 beschlossen worden ist gesetzt?

Auf welcher Rechtsgrundlage und auf Grundlage welcher Beschlüsse.

Welche Entwürfe wurden wann erstellt?

Auf welchen wissenschaftlichen, nachrichtendienstlichen oder sonstigen Informationsgrundlagen stützen sich die in der Verordnung aufgestellten Anschuldigungen gegen Russia Today und Sputnik?

Gegen welche Parteien sollen die beschuldigten Medien in welcher Form Propaganda gemacht haben?
Welche Wahlen sollen wann und wie beeinflusst worden sein?
Welche Organisationen / Formen der Zivilgesellschaft sollen wann und wie angegriffen worden sein?
Welche Asylsuchende, russische ethnische Minderheiten, geschlechtliche Minderheiten sollen wann und wie angegriffen worden sein?
In wann und welcher Form soll die das Funktionieren
demokratischer Institutionen in der Union und ihren Mitgliedstaaten (welchen?) gefährdet worden sein?

Welche Rechtsgutachten hat die Europäische Kommission der Entscheidung zu grunde gelegt?

Bitte um Übermittlung dieser Unterlagen und Gutachten.

Welche dieser Informationsgrundlagen/Gutachten wurden von der Kommission wann von wem beauftragt?
Wer hat diese Informationsgrundlagen erstellt?
Wieviel haben diese gekostet?

In welcher Form hat die Europäische Kommission das Menschenrecht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 EMRKS bzw. Europäische Grundrechtecharta durchgeführt?

Wann und in welcher Form wurden die Beschuldigten zur Stellungnahme zu den Anschuldigungen (Grundsatz des Parteiengehörs) aufgefordert?

Wie schaut gegebenenfalls diese Stellungnahme aus?

Wie stellt die Europäische Kommission sicher, dass diese Verordnung / dieser Entschluss nicht überschießend ausgelegt werden und mit der Untersagung der Verbreitung audiovisueller Sendungen auch die Verbreitung von Internetnachrichten im Textformat blockiert werden, wie das auch in Österreich der Fall ist?

Wie müssen diese Zensurmaßnahmen gegenüber den Konsument*innen gekennzeichnet werden?

Welche Strafen sind für überschießende Zensurmaßnahmen durch Internetprovider vorgesehen?

Welche Berichtspflichten zur Umsetzung der Zensurmaßnahmen haben die Mitgliedsstaaten der EU zu erfüllen?

Wie lauten diese Berichte?

Sind bzw. waren Verfahren gegen diese Verordnung / diesen Beschluss anhängig? Wie lauten die Eingaben? Wie lautet das Ergebnis (Urteile etc.)?

Im Sinne der Anleitungspflicht: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die von den Zensurmaßnahmen der Europäischen Kommission betroffenen Bürger*innen um die Einschränkung ihrer Menschenrechte zu bekämpfen?

Der Antragsteller ist u.a. menschenrechtlich und friedenspolitisch engagiert und als freier Publizist tätig. Die Ergebnisse der Anfrage dienen für Artikel und Studien, die natürlich veröffentlich werden.

Daher mache ich meine Funktion als "Public Watchdog" im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschen (EGMR 28.11.2013, Österreichische Vereinigung zur Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes, 39534/07, und EGMR (Große Kammer) 8.11.2016, Magyar Helsinki Bizottsag, 18030/11) geltend und beantrage daher die Übermittlung von Kopien der jeweiligen Dokumente.

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